Angebote Bildung und Teilhabe
Extra-Geld für sozio-kulturelle Teilhabe
Mitmachen möglich machen – Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll den Besuch der Kita oder Schule und die Teilnahme an schulischen oder gesellschaftlichen Aktivitäten ohne finanzielle Sorgen ermöglichen.
Wer ist berechtigt?
Erhalten können die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II/Hartz IV), Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
- angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. organisierte Museumsbesuche),
- die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.
